Bettina Ziegler B-macht-Büro
Damit Sie sich ums wesentliche kümmern können!

Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr.    3 und 4 Steuerberatungsgesetz)



Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr.    3 und 4 Steuerberatungsgesetz)

Wenn Sie Ihre Buchhaltung auslagern möchten, garantieren wir Ihnen einen zuverlässigen Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz), der das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle umfasst. Um Ihnen die Liquidität zu sichern, bieten wir Ihnen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie ein effizientes Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement an. All diese Tätigkeiten erfolgen in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater.

  • Vorgespräch und Analyse (kostenfrei)
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Periodengerechte Buchung von Rückstellungen, Abgrenzungen und Abschreibungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement
  • Auswertungen der Offenen Posten
  • Kontenabstimmungen
  • Aufarbeiten auch größerer Rückstände           



HINWEIS: Wir dürfen wir Sie weder steuerlich noch rechtlich beraten !!!